Zugelassen nach dem Recht der Arbeitsförderung SGB III
Seit 1. Januar 2006 müssen alle Weiterbildungen, die von der Bundesagentur für Arbeit mit dem Bildungsgutschein gefördert werden, in einem aufwändigen Verfahren von einem unabhängigen Institut eingehend geprüft und zertifiziert werden. Nur Weiterbildungsanbieter, die über eine Träger- und Maßnahmezulassung nach den gültigen Rechtsvorschriften des SGB III verfügen, dürfen Kurse anbieten, die durch den Bildungsgutschein gefördert werden.
Zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem
Um den Ansprüchen unserer Kunden der Ausbildungsakademie gerecht zu werden, arbeiten wir mit einem nach der Norm DIN EN ISO 9001 : 2008 zertifizierten Qualitätsmanagement. In jährlichen Wiederholungsaudits überprüft die Dekra Certifications GmbH das Qualitätsmanagement und erneuert die Zertifizierung.