Waffensachkunde gemäß §§ 7 und 28 WaffG
Die praktische Ausbildung beinhaltet den sicheren Umgang mit Schusswaffen und deren Wirkung.
Durch die Nutzung einer der modernsten Schießanlagen Deutschlands ist es möglich, eine individuell auf die Vorkenntnisse der Lehrgangsgruppe abgestimmte Ausbildung durchzuführen. Realitätsnahe Situationen können der Lage angepasst, durch die Nutzung eines „Schießkinos“, dargestellt werden. Somit ist eine interaktive Ausbildung, die den Lehrgangsteilnehmer auf das richtige Handeln in Extremsituationen vorbereitet, durchführbar.
Bei der abschließenden Waffensachkundeprüfung nach § 7 WaffG handelt es sich, gemäß der Änderung des WaffG im Januar 2008, um eine erweiterte Sachkunde gemäß § 28 WaffG für Bewachungsunternehmen und Bewachungspersonal.